Der Wortlaut einer DIN-Norm darf nicht ins Internet gestellt werden. Die BiTS
hat eine sinngemäße Beschreibung der DIN 18920 erstellt, und deren
Veröffentlichung vom Deutschen
Institut für Normung (DIN) genehmigen lassen. Für die Richtigkeit der
Beschreibung übernimmt weder die BiTS noch das DIN eine Gewähr.
Die Beschreibung finden Sie im folgenden.
Wer den genauen Wortlaut der Norm lesen will, kann dies z.B. bei einem
persönlichen Besuch in der Universitätsbibliothek der TU Braunschweig tun. Auch
der BiTS liegt ein Exemplar vor, in das Einsicht genommen werden kann.
Man kann auch ein Exemplar dieser Norm käuflich erwerben. Näheres dazu auf
der Hompage des Beuth Verlags.
Oder Sie wenden sich direkt an die
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Tel.: 030/26012260
Inhaltliche Beschreibung der DIN 18920
In DIN 18920 geht es um "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen".
Man wendet diese Norm an bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im
Siedlungsbereich, um Bäme und Vegetationsflächen dabei weitgehend zu
erhalten. Dies ist so wichtig, weil "der ökologische, klimatische, ästhetische, schützende
oder sonstige Wert von Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder
erst nach Jahren erreicht wird".
Ursachen von Schäden bei o.a. Maßnahmen sind u.a. Bodenverdichtung,
-versiegelung, Erosion, mechanische Beschädigung von Pflanzen, Bäumen, das
Freistellen von Bäumen, die Absenkung des Grundwassers, Vernässung und Feuer.
Schutzmaßnahmen
Für baumpflegerische Maßnahmen ist die ZTV-Baumpflege zu Rate zu ziehen.
Sie ist zu beziehen über die
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. - FLL,
Colmantstraße 32, 53115 Bonn.
Um vor Feuer zu schützen, müssen Feuerstellen mindestens 5m von
der Kronentraufe (Äußere Begrenzung der Kronenschirmfläche, also der
Bodenfläche, welche durch die Krone überdeckt wird) von Bäumen und Sträuchern
entfernt sein. Offenes Feuer (Windrichtung beachten!) muß mindesten 20m entfernt
sein.
Vegetationdflächen müssen bei Baumaßnahmen in 1,50m Abstand mit einem 2m hohen
Zaun geschützt werden. Bei Bäumen ist das ebenso, wobei säulenförmige Bäume
einen Abstand des Zauns von 5m benötigen. Wenn diese Abstände nicht einzuhalten
sind, dann sollen sie doch so groß wie möglich gehalten werden. Falls auch dies
nicht möglich ist, müssen Bäme durch eine mindestens 2m hohe Ummantelung aus
Brettern, die zum Baum hin gepolstert ist, geschützt werden.
Wenn Bäume durch Eingriffe in ihrer Umgebung des Schutzes anderer Bäume beraubt
werden(sog. Freistellung), sind diese, wenn es die Baumart erfordert, an
den Hauptästen und am Stamm gegen Rindenbrand zu schützen.
Wurzeln dürfen nicht durch Auftragen von Boden beeinträchtigt werden.
Wenn dies im Einzelfall unbedingt erforderlich ist, muß für ausreichende
Belüftung der Wurzeln gesorgt werden. Deswegen darf zum Auftragen nur
grobkörniges, durchlässiges Material verwendet werden. Vorher muß der Wurzelbereich von
organischen Stoffen schonend befreit werden. Der Wurzelbereich darf beim
Auftragen nicht befahren werden.
"Im Wurzelbereich darf Boden nicht abgetragen werden." Gräben,
Mulden oder Baugruben sind nicht im Wuzelbereich anzulegen. Falls dies unbedingt
erforderlich ist, darf es nur in Handarbeit oder mit Absaugtechnik ausgeführt
werden. In jedem Fall müssen solche Erdbewegungen mindestens das Vierfache des
Baumumfangs in 1m Höhe vom Stammfuß entfernt sein. (Beispiel: Baumdurchmesser in
1m Höhe: 20 cm => 63cm Umfang => 2,52m Abstand)
Wurzeln sind durch Schnitt zu zertrennen, und bei einem Durchmesser bis zu 2cm
sind die Schnittflächen zu Glätten; bei dickeren Wurzeln sind die Schnittstellen
mit wachstumsfördernden Stoffen zu behandeln. Freigelegte Wurzeln sind gegen
Frost und Austrocknen zu schützen. Durch Art und Weise der Verfüllung ist für
dauerhafte Durchlüftung und die Regenerierung beschädigter Wurzeln zu sorgen.
Wenn Wurzeln in erheblichem Maße gekappt wurden ist ggf.\ die Krone des Baumes
entsprechend auszulichten.
Bei unsicherem Boden und/oder tiefen Bodenöffnungen ist mit Spundungen zu
arbeiten. Wenn Bodenöffnungen mit Wurzelverlust anstehen, ist möglichst eine
Vegetationsperiode vorher ein Wurzelvorhang anzulegen. Dieser sollte einen
Abstand von der Kronentraufe von mindestens dem Vierfachen des Stammumfanges in 1m
Höhe haben, und den ganzen Wurzelbereich umfassen. Jedoch sollte er höchstens
so tief angelegt werden, wie die Bodenöffnung erforderlich ist. Der
Wurzelvorhang ist ständig feuchtzuhalten.
Fundamente im Wurzelbereich sind zu vermeiden. Falls unbedingt
erforderlich, sind statt Streifenfundementen Punktfundamente anzulegen.
Geeignete Orte für solche Punktfundamente sind durch Suchschachtungen zu
ermitteln.
Wurzelbereiche sollten nicht ständiger Belastung ausgesetzt sein. Falls dies
unvermeidlich ist, sollte die zu belastende Fläche mimimiert werden. Diese
Fläche sollte mit einem druckverteilenden Vlies abgedeckt und mit einem Auftrag
von mindesten 20cm dränschichtgeeigentem Material geschützt werden. Als Oberstes
ist eine feste Schicht aus Bohlen o.ä. aufzubringen. Die Belastung von
Wurzelbereichen ist auf eine möglichst kurze Zeitspanne zu beschränken. Nach
Ende des Bedarfs ist die Abdeckung zu entfernen und der Boden in Handarbeit
flach aufzulockern.
Bei länger als drei Wochen andauernder Grundwasserabsenkung sind Bäume während
der Vegetationsperiode genügend zu gießen, ggf. ist eine Tiefenbewässerung
anzulegen.
Es sollten keine Beläge in Wurzelbereichen aufgebracht werden. Falls dies
unvermeidbar ist, sollten die Beläge möglichst schonend aufgebracht werden;
dabei ist der Boden wenig zu verdichten. Versiegelnde Beläge dürfen nur bis zu
30 %, offene Beläge nur bis zu 50 % des Wurzelbereichs des ausgewachsenen Baumes
abdecken.