Was ist die BiTS?
Die Bürgerinitiative Tankumsee ist ein eingetragener Verein, in dem sich Leute zusammengeschlossen haben, denen das Erholungsgebiet Tankumsee, also Wohngebiet und Seegebiet, am Herzen liegt.
Was will die BiTS?
Werfen wir, um uns dieser Frage zu nähern, zuerst einen Blick auf die Satzung des Vereins:
§ 3. Zweck
3.1. Der Verein verfolgt den Zweck, die Interessen der
- | Ferienhausbesitzer |
- | Ferienhausbewohner (Mieter) |
- | Besucher und Gäste |
- | Campingplatzbesucher bzw. -bewohner |
- | und sonstigen betroffenen Personen oder Anlieger des Erholungsgebietes Tankumsee bzw. dieses Gebietes als Ortsteil der Gemeinde Isenbüttel, |
3.2. Im einzelnen werden folgende Grundlagenziele beschlossen:
- | freier Zutritt zum Tankumsee für Jedermann, d.h. u.a. Verhinderung einer Einzäunung des Tankumsees, Verhinderung von Maßnahmen, die einer Einzäunung gleichkommen, Verhinderung einer Badeanstalt Tankumsee |
- | Erhaltung eines freien Naherholungsgebietes Tankumsee, d.h. u.a. keine naturfeindlichen Baumaßnahmmen, Verhinderung eines fortgesetzten Vergnügungsparkes |
- | Einhaltung und Förderung von Natur- und Tierschutzmaßnahmen unter ökologischen Gesichtspunkten bei Wahrung der Interessen o.g. Gruppen |
- | Vertretung der Interessen aller o.g. Gruppen in ideeller, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht |
- | Einbringen der Interessen o.g. Gruppen in die Gemeinde und Samtgemeinde Isenbüttel, in den Landkreis Gifhorn und andere kommunale sowie privatrechtliche Verwaltungen |
- | Kontrolle der Aktivitäten der Tankumsee Betriebsgesellschaft mbH und Einbringen der Interessen o.g. Gruppen in diese Gesellschaft |
- | Übernahme der Verwaltung des Ferienhausgebietes im Bedarfsfall (Eigenverwaltung), sofern eine Übernahme, der die einfache Mehrheit der Ferienhauseigentümer zustimmt, durch einen anderen Träger auszuschließen ist. |
Wir beginnen mit dem Seegebiet
· |
Übernahme des Seegebietes durch die Gemeinde/Samtgemeinde
Isenbüttel (in Verbindung mit dem Wohngebiet)
Die Haus- und Seeordnungsansprüche der privatrechtlichen Gesellschaft, deren
Gesellschafter öffentliche Kommunen sind, vernachlässigen das Interesse der
Öffentlichkeit. Der Zweck der Gesellschaft ist in den Hintergrund getreten.
|
Dies ist nicht durchzusetzten gewesen; die Aufgabe, das Seegebiet zu verwalten, ist Gemeinde und Samtgemeinde eine Nummer zu groß. |
· |
Gemeingebrauch für den Tankumsee eindeutig festlegen
d.h., freier Zutritt zu den Ufern und kostenfreie Nutzung des Gewässers (u.a. freies Baden, Segeln und Windsurfen), Keine private Haus- und Seeordnung, Gültigkeit demokratisch gewachsener Verordnungen von Gemeinde, Samtgemeinde und Landkreis. Widmung des Sees und seiner Ufer (Seegebiet) an die Öffentlichkeit für Sport, Freizeit und Erholung. |
Die BiTS hat eine Klage vor dem
Verwaltungsgericht gegen den Landkreis Gifhorn gewonnen, die
gegen die Aufhebung des Gemeingebrauchs am Tankumsee durch den
Landkreis gerichtet war. Dadurch gilt der Gemeingebrauch jetzt
wieder. Die endgültige Widmung bleibt eines der
höchsten Ziele der BiTS. | · |
Schaffung eines Biotops auf der Halbinsel
Den Mut haben, der Natur ein Stück zurückzugeben. Abtrennung durch natürliche
Bepflanzungen. Vorschläge durch eine Arbeitsgruppe. Finanzierung über
Öko-Sponsoring. |
An diesem Ziel ist bisher nicht gearbeitet worden. Es erscheint jedoch nach wie vor verfolgenswert. | · |
Naturschutzzone am Südstrand konsequent einhalten
Hier ist die Chance für ein weiteres Schutzgebiet für Tiere. Die Schilfzone
soll sich regenerieren. |
Dies wurde noch nicht umgesetzt. | · |
Hundeverbot ganzjährig seeseits des Rundwanderweges und auf dem
Kinderspielplatz
(vom 15.5.-15.9. auch Verbot für den Weg entlang der Badebucht zwischen dem Seehotel und dem Kiosk Seekate).
Dies ist ein Kompromiß, der die Interessen der Hundebesitzer und
Nicht-Hundebesitzer in einem naturnahen Gebiet berücksichtigt. |
So ist es jetzt! | · |
Keine Erweiterung des Vergnügungsparkes am Tankumsee
Minigolf, Go-Kart-Bahn und Reitfische reichen aus. Dies ist ein naturnahes Gebiet und kein Rummelplatz. |
Bisher ist nichts hinzugekommen. | · |
Integration der Wasserrutsche in die Landschaft oder Abbau
Die Wasserrutsche ist vom Anblick ein Schandfleck für den Tankumsee. Die
versprochene Bepflanzung? Wo?? |
Der Anblick der Wasserrutsche ist durch die Bepflanzung leichter erträglich geworden. | · |
Keine langfristig aufgestellten Verkaufsbuden o.ä. im Seebereich
Bei besonderen Anlässen durchaus kurzzeitig möglich, aber |
Gibt es bis heute nicht. Das soll auch so bleiben! | · |
Kein Fahrzeugverkehr zu den Zeltwiesen
Ausnahmen nur für Kioskbetreiber, Lieferanten, DLRG und Begleitfahrzeuge der
Zeltgruppen in ganz geringem Maße. Ohne Einzelcamper gibt es keinen ständigen
Verkehr. |
Diese Zielvorgabe wird mittlerweile eingehalten. | · |
Nutzung der Zeltwiesen nur für Jugendgruppen mit autorisierten Gruppenleitern
und keine Zelte seeseits des Rundwanderweges
Nur Jugendgruppen unter autorisierter Leitung dürfen, wenn es aus Gründen der
Aufsicht überhaupt verantwortet werden kann, die Zeltwiesen nutzen.
Einzelcamper sollen den Campingplatz besuchen. |
Wird so praktiziert. | · |
Dannenbüttler Weg auch als verkehrsberuhigte Zone mit entsprechender
Gestaltung.
Diese Straße wird zu schnell befahren, weil sie ohne verkehrsberuhigende Maßnahmen zum Schnellfahren verleitet. Diese Straße könnte aber auch einen viel einladenderen Charakter erhalten durch Pflanzinseln etc.. |
Ist bisher nicht verfolgt worden. Erscheint verfolgenswert. |
· |
Umformung des Ferienhausgebietes in ein reines
Wohngebiet oder, wenn es gar nicht anders möglich ist,
Beibehaltung als Ferienhausgebiet, aber in jedem
Fall die Übernahme durch die Gemeinde/Samtgemeinde Isenbüttel
(in Verbindung mit dem Seegebiet) Die Bestimmungen für Ferienhausgebiet und reines Wohngebiet sind fast gleich; Urlauber, Vermieter und Ferienhausbesitzer werden in keiner Weise beeinträchtigt. Liebe Gemeinde und Samtgemeinde, nehmt uns bitte als reines Wohngebiet auf! Warum wünschen wir uns das? Die Hauptgründe:
|
Das passiert gerade. Das regionale Raumordnungsprogramm wird vom Zweckverbank Großraum Braunschweig demgemäß verändert. Die Samtgemeinde Isenbüttel hat den Flächennutzungsplan passend geändert. Die Gemeinde Isenbüttel muß noch den Bebauungsplan neu fassen. Dazu wartet sie auf sanierte Straßen im Ferienhausgebiet. Nach Sanierung wird übernommen, so lautet ein Beschluß des Gemeinderats. Wenn die Entscheidung der Bezirksregierung richtig läuft, ist Ende 1999 alles durch. | ||||||||||||||
· |
Umstellung der Hausmüllentsorgung auf Einzeltonne über die Gemeinde.
Verursacherprinzip und Selbstverantwortung werden in den |
Ist geschehen. Leider ist die BiTS in dem Gerichtsverfahren,
das den Landkreis zwingen sollte, auch aus den Stichstraßen zu entsorgen,
und zwar alle Tonnen, den gelben Sack und vor allem auch Sperrmüll,
unterlegen. Die Folge sehen wir nach jeder Sperrmüllabfuhr
an den Stichstraßenecken. Anonymer Unrat, der nicht abgefahren wurde,
liegt wochenlang herum. Vor seinem Grundstück würde wohl
niemand etwas so lange herumliegen lassen. | ||||||||||||||
· |
Grünabfallsammelstelle mit Jahresausweis oder Tageskarte über den Betreiber
Verursacherprinzip! Wer nichts abgibt, zahlt auch nicht, und wir müssen nicht
6% Verwaltungsgebühr noch zusätzlich zahlen (z.B. Jahreskarte DM 30,
Tageskarte DM 5) - So müßte es z.B. möglich sein! |
Das Tageskartenprinzip ist eingeführt worden. Leider hat es sich aus Sicht des Betreibers nicht rentiert. Die Grünabfallsammelstelle wurde geschlossen. | ||||||||||||||
· |
Beibehaltung der verkehrsberuhigten Zone
Keine Tempo 30-Zone! Zusatzschilder Schrittgeschwindig-
Das Ziel muß sein, die Geschwindkeiten zu vermindern und nicht noch zusätzlich
zu erhöhen. |
Dies ließ sich nicht durchsetzen; wir müssen schon froh sein, daß sich die Tempo-30-Zone so erhalten läßt. | ||||||||||||||
· |
Absperrpfosten ganzjährig mit überirdischen Klappvorrichtungen
Ein unverzichtbarer Beitrag zur Unfallverhütung ohne Ein- |
So ist es gemacht worden. Die Tankumsee GmbH hat es letztendlich eingesehen. | ||||||||||||||
· |
Verkehrsberuhigende Maßnahmen Einfahrt West und verbesserte
Maßnahmen Einfahrt Nord mit Naturelementen
Der Verkehr von der Kreisstraße fährt zu schnell an den Buchenweg heran.
Erhöhte Unfallgefahr! Die Einfahrt Nord muß verbessert werden. Vorschläge aus
einer Arbeitsgruppe. |
Hier ist Wesentliches geschehen. | ||||||||||||||
· |
Keine (weiteren) Fahrbahnschwellen wegen Geräuschentwicklung
Die direkten Anwohner leiden unter dem Lärm! Seien Sie froh, wenn Sie nicht an
solcher Schwelle wohnen müssen. |
Es sind keine Schwellen dazugekommen. | ||||||||||||||
· |
Tempo 50 auf der Kreisstraße im Bereich der Ein/Ausfahrten
Die Geschwindigkeitsregelung mit 70 km/h reicht nicht aus. |
Dieses Thema hat die BiTS noch im Hinterkopf... | ||||||||||||||
· |
Wartehäuschen mit Fahrradständer am Bushalteplatz
Bei schlechter Witterung ein Muß für u.a. die Schulkinder. Eigenleistung
von Anwohnern zur Kostensenkung möglich. |
Ist erledigt, allerdings ist der mittlerweile zweite Buswarteplatz am Moorweg zu verbessern. | ||||||||||||||
· |
Günstige Busverbindungen für die Schulkinder, Anwohner und
Besucher
z.B. den Schulzeiten angepaßte Verbindungen; bessere Busverbindungen für die
Badegäste, damit die Autos zu Hause bleiben können. | Für die Schulkinder ist eine Versorgung wie im restlichen Landkreis erreicht worden. Die Badegäste müssen bisher immer noch auf Individualverkehrsmittel zurückgreifen. | ||||||||||||||
· |
Keine weiteren Baugebiete bis Isenbüttel in seiner Ausdehnung geschlossen
herangewachsen ist
Es sollte Ziel sein, nicht immer weiter zu vergrößern, um 1. ein naturnahes Gebiet zu erhalten und 2. nicht weitere Infrastrukturprobleme zu bekommen. | Es gab bisher doch noch ein Baugebiet (Schlehenweg). Weitere wird es nach dem Willen der Gemeinde nicht geben. |
... und hören auf mit der Gesellschaft
· |
In der Ausführung richtige Abrechnungen
Die Abrechnungen sind in der Ausführung nicht richtig; daher Offenlegung der Abrechnungen und Einbeziehung aller Beanstandungen in neu zu erstellende Abrechnungen für alle Betroffenen (nicht nur für die, die unter Vorbehalt zahlten) ohne Verjährungsfrist. |
Die Abrechnungen bis 1997 einschließlich
sind im gegenseitigen
Einvernehmen zwischen BiTS und Tankumsee GmbH (teilweise neu) erstellt
worden.
Die vielen Fehler wurden beseitigt. Für 1999 gab es eine
nachträgliche Einigung. Über die Abrechnung 1998
und vor allem die für das Jahr 2000 wird noch
gestritten. |
· |
Erstattung der Verbesserungsbeiträge durch die Tankumsee GmbH
Die meisten Ferienhauseigentümer haben
Ablösebeträge |
Die BiTS hat hier die Hoffnung
nahezu aufgegeben. |
· |
Rückzahlung der Erneuerungsrücklage Kanalisation
Die treuhänderisch zu verwaltende Erneuerungsrücklage der Ferienhauseigentümer sollte nicht zur Deckung von Abschreibungen für Wertverlust dienen. |
Die gesamte Erneuerungsrücklage ist endgültig
an alle Einzahler zurückgezahlt worden bis auf die Einzahler,
deren Adresse der Tankumsee GmbH nicht bekannt ist. Diese
Aussage der Tankumsee GmbH ist für die BiTS jedoch schwer
nachzuprüfen... |
· | Abweisung der Forderung auf Zahlung von 311000,- DM für die Kanalisation |
Es mußten keine 311000,- DM
gezahlt werden. |
· | Erhaltung des Waldcharakters des Gebiets | Die BiTS muß hierfür im Augenblick regelrecht kämpfen. Die unter Mitwirkung der BiTS erlassene Baumschutzsatzung hilft dabei! |
Die BiTS will die gegenwärtigen Kampfthemen abschließen und sieht nicht unbedingt weitere Kampfthemen am Horizont erscheinen. Die Arbeit der BiTS wird sich daher in Zukunft mehr auf den sozialen und ökologischen Bereich konzentrieren können. Der soziale Bereich sollte dazu ggf. im Vereinszweck verankert werden.